Wichtige Steuertermine und Fristen: Die wichtigsten Steuertermine, um Strafzahlungen und Verzögerungen zu vermeiden
Wer muss welche Steuern zahlen?
Einkommensteuer:
- Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Körperschaftsteuer:
- Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs müssen Körperschaftsteuer zahlen.
Gewerbesteuer:
- Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen. Hierbei ist die Größe des Gewerbebetriebs und der Gewerbeertrag ausschlaggebend.
Lohnsteuer:
- Arbeitgeber müssen Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer abführen.
Umsatzsteuer:
- Unternehmer, die einen steuerpflichtigen Umsatz erzielen, müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies betrifft in der Regel alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine elektronische Meldung der Umsätze an das Finanzamt. Diese Meldung erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich – je nach individueller Verpflichtung. Selbst Kleinunternehmer sind davon nicht ausgenommen.
Die Voranmeldung ist grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Allerdings können Sie diese Frist durch die Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängern.
Steuervorauszahlungen
Steuern werden üblicherweise jährlich festgesetzt, doch in manchen Fällen werden Steuerzahler verpflichtet, bereits im Voraus sogenannte Steuervorauszahlungen zu leisten. Die Höhe dieser Vorauszahlungen richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen bzw. nach dem letzten Steuerbescheid. Diese Vorauszahlungen sind normalerweise vierteljährlich fällig.
Wichtige Termine für Steuervorauszahlungen sind:
- Einkommensteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
- Körperschaftsteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
- Gewerbesteuer: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
- Lohnsteuer und Umsatzsteuer entsprechend des Voranmeldezeitraums.
Steuererklärungen
Die Steuererklärungen müssen spätestens 7 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres elektronisch übermittelt werden (am 31.07.). Diese Frist verlängert sich, wenn Sie sich von einem Steuerberater vertreten lassen – dann muss die Steuererklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden (am 28.02. des übernächsten Jahres).
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Michael Schopp
Steuerberater & Geschäftsführer · Steuerberatung Schopp, Netphen